Das Zulassungsverfahren

Das Zulassungs-
verfahren

Um als ambulanter Pflegedienst seine Leistungen gegenüber den Pflege- und Krankenkassen abrechnen zu können, ist eine offizielle Zulassung als Pflegeeinrichtung nach dem Sozialgesetzbuch(SGB) notwendig. Dies setzt den Abschluss eines Versorgungsvertrages zwischen dem Träger des Pflegedienstes und den Kostenträgern voraus. Hierfür sind viele Formalitäten zu erfüllen. Dazu zählen:

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