Das Zulassungsverfahren
Das Zulassungs-
verfahren
Um als ambulanter Pflegedienst seine Leistungen gegenüber den Pflege- und Krankenkassen abrechnen zu können, ist eine offizielle Zulassung als Pflegeeinrichtung nach dem Sozialgesetzbuch(SGB) notwendig. Dies setzt den Abschluss eines Versorgungsvertrages zwischen dem Träger des Pflegedienstes und den Kostenträgern voraus. Hierfür sind viele Formalitäten zu erfüllen. Dazu zählen:
Rechtsform
Für die Gründung eines Pflegedienstes müssen Sie die geeignete Rechtsform wählen. Einzelunternehmen oder GbR sind häufige Wahlmöglichkeiten, erfordern jedoch keine Eintragung ins Handelsregister oder Stammkapital, aber haften mit dem privaten Vermögen. Eine GmbH kann eine Alternative sein, um das private Vermögen zu schützen, erfordert jedoch ein Mindeststammkapital und eine Eintragung ins Handelsregister. Eine ausführliche Beratung kann helfen, die Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechtsformen zu verstehen und eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Gewerbeanmeldung
Wenn Sie einen Pflegedienst gründen möchten, müssen Sie ein Unternehmen gründen und eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt durchführen. Eine Gewerbeanmeldung ist erforderlich, um das Unternehmen offiziell anzumelden und es rechtmäßig betreiben zu können.
In einigen Fällen kann es auch erforderlich sein, zusätzlich zur Gewerbeanmeldung eine besondere Genehmigung einzuholen. Es ist daher wichtig, sich vor der Gründung eines Pflegedienstes über alle notwendigen Anforderungen und Genehmigungen zu informieren, um den Betrieb reibungslos und rechtskonform starten zu können.
Gewerbezentralregister – Auskunft beantragen
Um ein Unternehmen zu gründen, müssen Sie in der Regel eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister einholen. Eine solche Auskunft können Sie beim zuständigen Gewerbeamt beantragen. Dabei müssen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen und gegebenenfalls weitere Unterlagen einreichen. Wenn keine Eintragungen im Gewerbezentralregister vorliegen, erhalten Sie die Auskunft schnell und problemlos. Sollten jedoch Eintragungen vorhanden sein, kann dies die Gründung des Unternehmens erschweren oder sogar verhindern.
Einrichtung eines Geschäftskontos
Wenn Sie ein Unternehmen gründen, ist es empfehlenswert, ein Geschäftskonto bei einer Bank einzurichten. Ein Geschäftskonto dient dazu, private und betriebliche Transaktionen konsequent voneinander zu trennen und eine klare Übersicht über die betrieblichen Finanzen zu behalten. Viele Banken bieten auch spezielle Kontomodelle für Selbstständige und kleine Unternehmen an, die neben dem Kontoführungsentgelt auch weitere Vorteile wie zum Beispiel kostenlose Buchhaltungssoftware, Kreditkarten oder eine höhere Einlagensicherung beinhalten.
Institutionskennzeichen (IK)
Um eine IK-Nummer zu erhalten, müssen sich Einrichtungen bei der ITSG GmbH registrieren und einen Antrag auf Vergabe einer IK-Nummer stellen. Die Vergabe erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage nach Prüfung der Unterlagen. Die IK-Nummer muss bei jeder Abrechnung mit den Pflegekassen angegeben werden und ist somit unverzichtbar für eine ordnungsgemäße Abrechnung. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die IK-Nummer nicht übertragbar ist und bei einem Betreiberwechsel oder Standortwechsel neu beantragt werden muss. Eine sorgfältige Dokumentation und Pflege der Abrechnungsunterlagen ist daher unerlässlich.
Betriebshaftpflichtversicherung
Für jeden Pflegedienst ist eine Betriebshaftpflichtversicherung unverzichtbar. Als Unternehmer haften Sie für eventuell verschuldete Schäden unbegrenzt und persönlich. Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie in diesem Fall vor finanziellen Folgen und stellt sicher, dass die Geschäftstätigkeit auch im Schadensfall weitergeführt werden kann.
Personelle Vorgaben:
- Pflegedienstleitung
- Stellvertretende Pflegedienstleitung
- Pflegefachkräfte
- Pflegehilfskräfte
Betriebshaft- pflichtversicherung
Für jeden Pflegedienst ist eine Betriebshaftpflichtversicherung unverzichtbar. Als Unternehmer haften Sie für eventuell verschuldete Schäden unbegrenzt und persönlich. Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie in diesem Fall vor finanziellen Folgen und stellt sicher, dass die Geschäftstätigkeit auch im Schadensfall weitergeführt werden kann.
Personelle Vorgaben:
- Pflegedienstleitung
- Stellvertretende Pflegedienstleitung
- Pflegefachkräfte
- Pflegehilfskräfte
Büroräume
Für ambulante Pflegedienste ist es erforderlich, über eigene Büroräume zu verfügen. Im Zulassungsantrag müssen dementsprechend Unterlagen, wie zum Beispiel der Mietvertrag, vorgelegt werden. Beim Abschluss des Mietvertrages sollten die Vertragsbedingungen sorgfältig geprüft werden, da der Standortfaktor ein wichtiges Erfolgskriterium darstellt. Eine unkündbare Mindestlaufzeit im Mietvertrag kann sicherstellen, dass der Pflegedienst langfristig an einem geeigneten Standort etabliert bleibt und nicht gezwungen ist, aufgrund von Vertragsbedingungen oder -änderungen umzuziehen.
Finanzamt
Jedes neu gegründete Unternehmen muss sich auch beim Finanzamt melden und einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. In diesem Fragebogen werden unter anderem Informationen zur Art und zum Umfang der unternehmerischen Tätigkeit sowie zur Steuerart, wie zum Beispiel der Umsatzsteuer, abgefragt. Sobald der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vollständig ausgefüllt und eingereicht wurde, erhält das Unternehmen eine Steuernummer. Mit der Steuernummer ist das Unternehmen verpflichtet, regelmäßig Steuererklärungen abzugeben und Steuern zu entrichten.
Betriebsnummer
Pflegedienste, die sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigen, benötigen eine Betriebsnummer. Diese wird von der zuständigen Agentur für Arbeit vergeben und dient der eindeutigen Identifikation des Unternehmens im Sozialversicherungssystem. Die Betriebsnummer wird für die Anmeldung von Beschäftigungsverhältnissen sowie für die Abrechnung von Sozialversicherungsbeiträgen benötigt. Auch für die Übermittlung von Daten an die Sozialversicherungsträger und die Finanzverwaltung ist die Betriebsnummer von Bedeutung.
Beratung
Wenn Sie einen Pflegedienst gründen möchten, ist es ratsam, die Terminierung frühzeitig und gründlich zu planen. Hierbei kann es hilfreich sein, sich eine Checkliste zu erstellen und sich organisatorisch, betriebswirtschaftlich und rechtlich beraten zu lassen. Durch eine frühzeitige Konzeption und gezielte vertragliche Vereinbarungen können Risiken und negative Überraschungen vermieden werden. Insbesondere der Prüfprozess für die Kassenzulassung ist sehr umfangreich und komplex, weshalb genug Zeit für die Einhaltung aller Vorgaben eingeplant werden sollte. Es empfiehlt sich, bereits in der Planungsphase professionelle Unterstützung durch Carefounder in Anspruch zu nehmen.
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