Vereinfachter Zugang zu Hilfsmitteln in der häuslichen Pflege

Eine signifikante Änderung hat sich im Bereich der häuslichen Pflege vollzogen: Seit dem 17. März 2022 ist es Pflegefachkräften gestattet, bestimmte Hilfs- und Pflegehilfsmittel direkt zu empfehlen, ohne dass dafür eine ärztliche Verordnung notwendig ist. Diese Neuerung, die im Rahmen des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes eingeführt wurde, stellt einen bedeutenden Schritt in der Verbesserung der Pflegequalität und der Autonomie von Pflegebedürftigen dar.

Die Regelung besagt, dass Pflegefachkräfte, die die Pflegebedürftigen selbst betreuen, in der Lage sind, spezifische Hilfsmittel zu empfehlen, die im häuslichen Umfeld benötigt werden. Dies ist ein bedeutender Fortschritt, denn es ermöglicht eine schnellere und effizientere Versorgung mit notwendigen Hilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege, Linderung der Beschwerden oder zur Förderung einer selbstständigeren Lebensführung der Pflegebedürftigen beitragen.

Der GKV-Spitzenverband hat im Zuge dieser Neuerung entsprechende Richtlinien festgelegt, die seit Januar 2022 gelten. Diese Richtlinien definieren die fachlichen Anforderungen, die Pflegefachkräfte erfüllen müssen, sowie die spezifischen Hilfs- und Pflegehilfsmittel, die empfohlen werden dürfen. Dazu gehören unter anderem Duschhilfen, Toilettenstühle, Pflegebetten oder Lagerungsrollen. Die Auswahl dieser Hilfsmittel basiert auf ihrer Eignung, die vorstehend aufgeführten Ziele zu erfüllen.

Für die Empfehlung der Hilfsmittel nutzen Pflegekräfte ein spezielles Formular. Nachdem eine Empfehlung ausgesprochen wurde, leitet der Versicherte dieses Formular an einen Hilfsmittel-Leistungserbringer weiter,

der daraufhin einen Leistungsantrag bei der Kranken- bzw. Pflegekasse stellt. Es ist dabei wichtig, dass Pflegekräfte das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten und die Krankenkassen die Wirtschaftlichkeit der empfohlenen Hilfsmittelversorgung prüfen.

Die neue Regelung ermöglicht es Pflegebedürftigen, sich bei einem Hilfsmittelerbringer ihrer Wahl ohne ärztliche Verordnung mit dem empfohlenen Produkt zu versorgen, sofern alle Voraussetzungen der Richtlinie erfüllt sind. Dies vereinfacht den Prozess der Hilfsmittelversorgung erheblich und trägt dazu bei, die Selbstständigkeit und Lebensqualität von Pflegebedürftigen in ihrem häuslichen Umfeld zu verbessern.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass diese Änderung in den Richtlinien ein wichtiger Schritt hin zu einer effizienteren und bedarfsgerechteren Pflege ist. Sie ermöglicht eine schnellere Reaktion auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und stärkt die Rolle der Pflegefachkräfte in der Entscheidungsfindung für angemessene Pflegehilfsmittel.

Der Link zum Formular: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/hilfsmittel/himi_empfehlungen__verlautbarungen/2021_12_20_Hilfsmittel_Richtlinie_40_Abs_6_SGB_XI-S.14-15_Anlage_I_beschreibbar.pdf

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