Neues Qualitätsprüfsystem für die ambulante Pflege 2025

Mit dem neuen Qualitätsprüfsystem für die ambulante Pflege, das 2025 in Kraft treten soll, steht eine bedeutende Reform bevor. Ziel ist es, die Qualität der ambulanten Pflege durch ein strukturiertes Prüfverfahren zu sichern und weiter zu verbessern. Dieses neue System sieht eine Veränderung der bisherigen Vorgehensweise bei der Qualitätsprüfung vor und bringt klare, strukturierte Qualitätsaspekte in den Fokus.

1. Qualitätsaspekte und Bewertungssystem

Im neuen Qualitätsprüfsystem werden die zu prüfenden Themen als “Qualitätsaspekte” bezeichnet. Diese umfassen unterschiedliche Teilaspekte der Pflege, welche die Prüfer bewerten. Statt einer dichotomen Fragestellung (Ja/Nein) werden nun Leitfragen genutzt, die eine differenzierte Beurteilung ermöglichen. Das Bewertungssystem wird in vier Kategorien unterteilt:

  • A-Bewertung: Keine Auffälligkeiten oder Defizite
  • B-Bewertung: Auffälligkeiten ohne Risiko für die versorgte Person
  • C-Bewertung: Defizite mit Risiko negativer Folgen
  • D-Bewertung: Defizite mit eingetretenen negativen Folgen

2. Prüfrelevante Bereiche

Das neue Prüfverfahren berücksichtigt fünf zentrale Bereiche:

Bereich 1: Unabhängig von vereinbarten Leistungen zu prüfende Aspekte

Der erste Prüfbereich befasst sich mit Aspekten, die unabhängig von den individuell vereinbarten Leistungen bewertet werden. Dazu gehört etwa das Aufnahmemanagement, bei dem die Erstaufnahme von Pflegebedürftigen oder die Übernahme von Patienten aus dem Krankenhaus geprüft wird. Wichtige Prüfkriterien sind hier, ob Risiken und Gefahren, die den Pflegebedürftigen betreffen könnten, frühzeitig erkannt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden. Ein zentraler Aspekt ist die Erfassung von Anzeichen einer Destabilisierung der Versorgungssituation, bei der die Reaktionsfähigkeit des Pflegedienstes auf plötzliche Veränderungen im Zustand des Pflegebedürftigen beurteilt wird.

Bereich 2: Versorgung im Rahmen der individuell vereinbarten Leistungen

Dieser Bereich prüft die Qualität der Pflege, die den spezifischen Bedürfnissen der einzelnen Pflegebedürftigen entspricht. Mobilitätsunterstützung ist ein zentraler Bestandteil, der sicherstellen soll, dass Pflegebedürftige in ihrer Mobilität bestmöglich unterstützt werden, um ihre Unabhängigkeit zu erhalten. Ebenso wird die Pflege bei kognitiven Beeinträchtigungen bewertet, die darauf abzielt, Menschen mit Demenz oder anderen kognitiven Einschränkungen adäquat zu unterstützen. Weitere Prüfgegenstände sind die Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung und Flüssigkeitsaufnahme sowie die Unterstützung bei der Gestaltung des Alltagslebens. Auch die Beratung und Anleitung pflegender Angehöriger zur Verbesserung ihrer Pflegekompetenz ist hier von großer Bedeutung, da sie eine zentrale Rolle im täglichen Pflegeprozess spielen.

Bereich 3: Maßnahmen im Rahmen ärztlich verordneter Leistungen

In diesem Bereich wird die Umsetzung ärztlich verordneter Maßnahmen bewertet. Diese Maßnahmen, die unter die HKP-Richtlinie (häusliche Krankenpflege) fallen, umfassen medizinisch notwendige Versorgungsschritte, die von den Pflegefachkräften ausgeführt werden. Dazu gehören unter anderem Wundversorgung, Injektionen, Blutdruckmessungen oder die Verabreichung von Medikamenten. Die Qualität der Umsetzung dieser medizinischen Maßnahmen wird anhand der Einhaltung ärztlicher Anordnungen und der ordnungsgemäßen Durchführung durch die Pflegekräfte überprüft.

Bereich 4: Sonstige Qualitätsaspekte in der personenbezogenen Prüfung

In diesem Bereich konzentriert sich die Prüfung auf zwischenmenschliche und soziale Aspekte der Pflege. Besonders wichtig ist hier die Zusammenarbeit mit den Angehörigen. Eine gute Kommunikation zwischen Pflegediensten und den Familienangehörigen ist entscheidend, um eine reibungslose Pflege sicherzustellen und die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen optimal zu erfüllen. Auch der Umgang mit Anzeichen von Gewalt, Vernachlässigung oder Unterversorgung spielt eine zentrale Rolle. Pflegekräfte müssen in der Lage sein, solche Anzeichen frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu reagieren, um den Schutz der Pflegebedürftigen zu gewährleisten.

Bereich 5: Einrichtungsbezogene Qualitätsaspekte

Der letzte Prüfbereich befasst sich mit den strukturellen Aspekten der Pflegeeinrichtungen. Hierzu gehört das interne Qualitätsmanagement, das sicherstellt, dass Pflegeprozesse fortlaufend optimiert und Qualitätsdefizite systematisch behoben werden. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Hygiene, die in Pflegeeinrichtungen von zentraler Bedeutung ist, um das Infektionsrisiko für Pflegebedürftige zu minimieren. Auch die Qualifikation der Pflegedienstleitung sowie deren Aufgabenwahrnehmung wird hier überprüft, da eine gut ausgebildete und organisierte Führung maßgeblich zur Qualität der Pflege beiträgt.

3. Prüfungsmethoden

Das neue System sieht vor, dass Prüfer verschiedene Informationsquellen nutzen, um eine umfassende Bewertung vornehmen zu können. Dazu gehören Gespräche mit den Pflegebedürftigen, die Pflegedokumentation, Fachgespräche mit dem Pflegepersonal und Beobachtungen während der Prüfung. Auch die Perspektiven der Angehörigen oder primären Bezugspersonen fließen in die Bewertung ein.

4. Fazit

Das neue Qualitätsprüfsystem für die ambulante Pflege ab 2025 markiert eine umfassende Reform, die auf eine differenzierte Bewertung der Pflegeleistungen abzielt. Durch die Fokussierung auf klare Qualitätsaspekte und die Einführung eines mehrstufigen Bewertungssystems wird es möglich, die Versorgung von Pflegebedürftigen zielgerichteter zu analysieren und zu verbessern. Dabei spielt die enge Zusammenarbeit zwischen Pflegediensten, Angehörigen und ärztlichem Fachpersonal eine zentrale Rolle, um eine ganzheitliche und qualitativ hochwertige Pflege sicherzustellen. Die Reform ist ein bedeutender Schritt hin zu einer nachhaltig besseren Pflegequalität in Deutschland.

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